Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unterliegen in Deutschland den verschiedensten Vorschriften und Regelungen. Allen gemein ist die Sicherstellung der ständigen Einsatzbereitschaft der Anlage, wofür der Betreiber verantwortlich zeichnet. Hinterlegt ist dies z.B. in den ÅòÅò 3 und 17 der Musterbauordnung, der DIN 18232-2 sowie den VdS – Richtlinien 2221 und 2098. Danach müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mindestens einmal jährlich komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instandgesetzt werden. Anhand unserer Checkliste kontrollieren unsere Sachkundigen die Übereinstimmung der tatsächlichen Gegebenheiten mit den Unterlagen der Anlage und den jeweils gültigen Gesetzen und Normen.