Zusammenfassung fluorhaltige Löschmittel

In 2017 ist die EU Verordnung 2017/1000 veröffentlicht worden. Hierin werden C8Verbindungen auf Basis PFOA, bzw. deren Vorläuferverbindungen reguliert. Seit in Kraft treten dieser Verordnung wurden C8Schäume seitens der Hersteller sukzessive auf nicht regulierte C6Verbindungen umgestellt. In dieser EU Verordnung ist u.a. geregelt, dass ab Juli 2020 Löschmittel mit C8Verbindungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese die Grenzwerte für von 25 ppb für PFOA, bzw. 1000 ppb für die Summe der Vorläuferverbindungen überschreiten.  Weiterhin gibt es das Stockholmer  Übereinkommen (Stockholm Convention) welches von über 150 Staaten unterzeichnet wurde. Hierin werden völkerrechtlich bindende Verbots-und Beschränkungsmaßnahmen für schwer abbaubare, organische Schadstoffe (POP) geregelt. Dieses  übereinkommen wurde im Mai 2019 dahingehend ergänzt, dass es für die Verwendung von PFOA, seinen Salzen und verwandten Verbindungen nur noch eine Übergangsfrist bis Juli 2025 gibt.

Dies wurde in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/784 zur  Änderung des Anhang 1 der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe in EU Recht umgesetzt. Hierin wird geregelt, dass ab Juli 2025 keine C8Verbindungen mehr in Feuerlöschschäumen verwendet werden dürfen. D.h. Feuerlöscher und Anlagen deren Behälter mit C8Verbindungen kontaminiert sind ( ältere Geräte mit C8Premix, undichten Kartuschen, ausgelöste Geräte), entweder gereinigt oder ausgetauscht werden müssen, da die neu eingefüllten C6Schäume durch die kontaminierten Behälter die Grenzwerte für PFOA, bzw. für die Summe der Vorläuferverbindungen wahrscheinlich überschreiten würden.

ABER: Es ist mit einer weiteren Verordnung zu rechnen, die dann die momentan eingesetzten und noch nicht regulierten C6 basierten fluortensidhaltigen Löschmittel (PFHxA) ebenfalls reguliert, so dass diese nach einer Übergangsfrist sehr wahrscheinlich nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Wenn die Beschränkung dieser Stoffe durchgesetzt wird, dürfen auch Löschmittel auf Basis der C6-Verbindungen in der EU nicht mehr hergestellt, verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Die vorgeschlagenen Grenzwerte entsprechen denen von PFOA.

Dies betrifft die C6 Schäume - d.h. auch hier ist sehr wahrscheinlich mit einer Regulierung zu rechnen!
Unsere gegenwärtigen Schäume halten alle aktuellen Grenzwerte ein und sind (noch) nicht reguliert!

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