DGUV-Informationen bieten konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der jeweiligen Branchen. Sie umfassen die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für das sie betreffende Unternehmen und die Belegschaft zu erreichen. Dies schließt Brandschutz- und Nothilfemaßnahmen ein.

DGUV-Publikationen sind hier als PDF-Dokumente kostenlos beziehbar.


DGUV Information 205-001

Betrieblicher Brandschutz in der Praxis

Diese Information richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind – insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.

Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand Dezember 2010)“, die mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen wird.

Hinweis: Nähere Informationen dazu wurden vorab mit Rundschreiben 02.2021 (vom 12.01.2021) mitgeteilt. Diese DGUV-Information ist das Grundlagenwerk für Praktiker im betrieblichen Brandschutz und für die eigene Betriebs- und Mitarbeiterführung unverzichtbar.

DGUV Information 205-003

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung als zentrale Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Diese DGUV Information beschreibt die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation. Gegenüber der Ausgabe vom November 2014 wurde die neue Ausgabe komplett überarbeitet und auch auf die zukunftsweisende Kompetenzausbildung ausgerichtet (vgl. z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Neue spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutz-beauftragten sind definiert und festgeschrieben. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen, wie z. B. Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden. Die neue Ausgabe führt darüber hinaus näher aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.

Die neue DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ ist spätestens zum 1. Januar 2024 anzuwenden. Übergangsweise darf die DGUV Information 205-003 mit dem Ausgabestand November 2014 noch bis zum 31.12.2023 angewendet werden.

Diese neue Schrift wurde in Zusammenarbeit mit dem GDV/VdS und vfdb erstellt und ist text-gleich von diesen veröffentlicht.

Hinweis: Nähere Informationen sind vorab mit Rundschreiben 02.2021 (v. 12.01.2021) bereits bekannt.

Nachtragend ist für die bereits tätigen Brandschutzbeauftragten zu beachten:

Herr Gerhard Sprenger (BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe / Leiter des DGUV-Sachgebietes Betrieblicher Brandschutz) bestätigte am 13.01.2021, dass Brand-schutzbeauftragte (BSB), die nach DGUV Information 205-003 (Ausgabe November 2014) bis zum 31.12.2023 ausgebildet sind, auch weiterhin ihre Fachkompetenz behalten.

Die Bedingungen zu Fortbildungen bleiben unverändert für alle BSB verpflichtend bestehen

(spätestens alle drei 3 Jahre, 16 UE).

Die geschaffene Übergangsfrist 31.12.2023 ist begründet durch die erforderlichen Umstellungen der Ausbildungseinrichtungen.

Das zeigt beispielhaft die Bedeutung unseres vielfältigen Verbandswirkens durch proaktive Mitwirkung im brandschutzrelevanten Umfeld.

Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium

Diese DGUV Regel befasst sich mit den Gefahren bei der Bearbeitung von Aluminium durch Schleifen, Bürsten und Polieren. Die dabei entstehenden brennbaren Stäube, können im Ge-misch mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Ist zeitgleich eine für das Staub/Luft-Gemisch wirksame Zündquelle vorhanden, ist eine Explosionsgefahr gegeben. Des Weiteren wird auf die Gefahren durch Selbstentzündung und Wasserstoffbildung bei größeren Ansammlungen von Aluminiumstaub eingegangen. Diesbezüglich konkretisiert diese Schrift die Forderungen aus dem staatlichen Recht, insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung, indem geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik beschrieben werden.

Hinweise zum Brandschutz siehe Kapitel 4.8 Löscheinrichtungen und Löschen von Bränden (und 4.9 Organisatorische Maßnahmen (Seiten 24 – 29).

DGUV Information 113-605

Herstellung von Beschichtungsstoffen

Bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen sind die Beschäftigten einer ganzen Reihe von Gefährdungen ausgesetzt. Häufig treten diese Gefährdungen in Zusammenhang mit den im Herstellungsprozess verwendeten Maschinen auf. Hier werden diese und weitere Gefährdungen anhand der typischen Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Produktion von Beschichtungsstoffen betrachtet und zugleich erläutert, mit welchen Schutzmaßnahmen diesen Gefährdungen effektiv begegnet werden kann.

Hinweise zu Brandschutz- und Notfallmaßnahmen siehe Kapitel 2.1 (S. 8.)

Fachbereich Aktuell Sachgebiet Büro

„Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“

Wie kaum eine andere Tätigkeit eignet sich die Bildschirmtätigkeit für das Arbeiten von zu Hause. Bereits vor der Corona-Krise war Homeoffice, Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten ein bestimmendes Thema. Dabei stand eine zweckmäßige Organisation der Büroarbeit ebenso im Vordergrund der Betrachtungen, wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie die Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch weniger Verkehr. Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist Homeoffice eine Form des mobilen Arbeitens.

(Quelle: DGUV)

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