Feststellanlagen müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung dieser Anlagen. Danach müssen laut DIBt – Richtlinie, Feststellanlagen nach erfolgter Montage, vor der Inbetriebnahme am Verwendungsort abgenommen werden. Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften des Herstellers der Auslöse- und/oder Feststellvorrichtung, von diesem autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter sind im Besitz der Abnahmeberechtigungen der führenden Hersteller, deren Produkte wir für Neuanlagen, entsprechend Kundenwunsch, verwenden. Neben einer regelmäßigen Kontrolle durch den Betreiber, ist auch eine jährliche Wartung und Prüfung in den DIBt – Richtlinien und der DIN 1477 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse“ sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ vorgeschrieben. Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.