Theoretische Unterweisung von ca. 1,5 Stunden und praktische Löschübung unter Einbeziehung eines Fire Trainers gem. Arbeitsschutzgesetz. Ausgehend vom Arbeitsschutzgesetz §12 über die Arbeitsstättenverordnung §6 und den DGUV Vorschriften sind die Beschäftigten einer Arbeitsstätte gemäß ASR A2.2 regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich zu unterweisen zu unterweisen. Dabei hat der Unternehmer gem. DGUV Vorschrift 1,§ 22 (2) eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.