Einschlägige Verordnungen und Vorschriften wie z. B.

▸ Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder

▸ Produktsicherheitsgesetz (Prod SG)

▸ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV*)

▸ Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ( DGUV)

▸ Deutsche Industrienorm (DIN)

schreiben vor, dass um die Sicherheit und Funktionsbereitschaft der fahrbaren Feuerlöscher sicherzustellen, diese durch Sachkundige / befähigte Personen in regelmäßigen Zeitabständen, in der Regel nicht länger als zwei Jahre, instand zu halten sind.

* Fahrbare Feuerlöscher und deren drucktragende Ausrüstungsteile müssen zusätzlich nach BetrSichV der wiederkehrenden Prüfung durch befähigte Personen, ggf. auch durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) unterzogen werden.

Die Instandhaltungsvorschriften der Hersteller sind Grundlage der Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschern.