Einschlägige Verordnungen und Vorschriften wie z. B.

Gerätesicherheitsgesetz

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Deutsche Industrienorm (DIN)

schreiben vor, dass um die Sicherheit und Funktionsbereitschaft der L.schanlagen sicherzustellen, diese durch Sachkundige / befähigte Personen in regelmässigen Zeitabständen, in der Regel nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften jährlich, zu prüfen sind. Die Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller sind Grundlage der Instandhaltung von Löschanlagen.